Antrag
der Fraktion der SPD, der Fraktion der CDU, der Fraktion der PDS, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion der FDP
Drittes Gesetz zur Änderung des Fraktionsgesetzes
Das Abgeordnetenhaus wolle beschließen:
Vom
.....
Das
Abgeordnetenhaus hat das folgende Gesetz beschlossen:
Artikel
I
Das Gesetz über die Rechtsstellung der Fraktionen des Abgeordnetenhauses von Berlin (Fraktionsgesetz – FraktG) vom 8. Dezember 1993 (GVBl. S. 591), zuletzt geändert durch Artikel XVIII des Gesetzes vom 16. Juli 2001 (GVBl. S. 260), wird wie folgt geändert:
1. § 8 wird
wie folgt geändert:
Absatz 9 erhält folgende Fassung:
Die Fraktionen sind berechtigt, in einem Haushaltsjahr nicht ausgegebene Mittel nach Absatz 1 in folgende Jahre zu übertragen. Über das Ende einer Wahlperiode hinaus dürfen Rücklagen bis zur Höhe von 50 v.H. der im abgelaufenen Rechnungsjahr nach Absatz 1 gezahlten Mittel gebildet werden, sofern die Rechtsnachfolge nach § 13 eintritt.
Bei einer Dauer der Wahlperiode von weniger als vier Jahren reduziert sich der Prozentsatz nach Satz 2 auf 40 v.H., bei einer Dauer von weniger als zwei Jahren auf 30 v.H.; Rücklagen für die Finanzierung eines Sozialplans bleiben davon unberührt. Nach Verrechnung mit gebildeten Rücklagen verbleibende Verbindlichkeiten dürfen in das nächste Jahr vorgetragen werden, wenn sie die Höhe von drei vom Hundert der Mittel nicht übersteigen, die der Fraktion im abgelaufenen Rechnungsjahr gemäß Absatz 1 gewährt wurden, und wenn sie mit Rücklagen der Folgejahre verrechnet werden und die Vorschrift des § 13 beachtet wird.
2. Absatz 12 erhält folgende
Fassung:
Für die Verwendung der Geld-
und Sachleistungen im Sinne der Absätze 1 und 5 trifft der Präsident oder die
Präsidentin des Abgeordnetenhauses zu Beginn jeder Wahlperiode die hierzu
erforderlichen Regelungen im Einvernehmen mit dem Ältestenrat. Bis zu diesem
Zeitpunkt gelten die Regelungen der vorherigen Wahlperiode fort.
Artikel II
Das Gesetz tritt am Tag der
Verkündung in Kraft. Die gemäß § 8 Absatz 12 vom Präsidenten oder der Präsidentin
zu Beginn der Wahlperiode zu treffende Regelung ist für die laufende
Wahlperiode bis zum 31. Dezember 2004 zu treffen.
Begründung:
Bisher können entgegen der
freien und unmittelbaren Übertragung nicht ausgegebener Fraktionsgelder von
Kalender- zu Kalenderjahr die „überschüssigen“, gesparten, verantwortungsvoll
für nachhaltige Zwecke vorgesehenen Fraktionsmittel über die Wahlperiode hinaus
lediglich in Rücklagen „für größere
Beschaffungen“ oder „für die Erfüllung
von Verbindlichkeiten“ angelegt werden. Diese Einschränkung bringt immer
wieder eine Grauzone der Deutung, Definition und Bewertung von „größeren“
Beschaffungen und Verbindlichkeiten mit sich.
Andere Landesparlamente
haben eine pauschale Kappungsgrenze in Höhe von 60% der letzten Fraktionsmittel-Jahresscheibe
als frei übertragbares Volumen in das Fraktionsgesetz aufgenommen.
Mit der Änderung erfolgt
eine Anpassung der Regelungen an die anderer Bundesländer, allerdings mit
reduzierter Rücklagenhöhe. Ziel ist es, einen klarer geregelten und
praktikablen Umgang mit Mittelübertragungen und Rückstellungen zu ermöglichen.
Als Konsequenz aus der
veränderten Rücklagenbildung wird auch die Bezugnahme auf die Höhe der Verbindlichkeiten
der Fraktionen modifiziert.
Im Hinblick auf die zeitlich
begrenzte Legitimation politischer Gremien werden die Regelungen des Präsidenten
zur Verwendung der Leistungen an die Fraktionen künftig in jeder Wahlperiode
neu erlassen. Dies entspricht dem Verfahren bei der Geschäftsordnung des Abgeordnetenhauses
und stellt die Aktualisierung bei veränderten Rahmenbedingungen sicher.
Zeitliche Überlappungen mit dem Wahlperiodenwechsel sind notwendig, weil sich
zu diesem Zeitpunkt häufig buchungstechnische Fragen bei den Leistungen an die
Fraktionen ergeben, die kontinuierlich und rechtssicher beantwortet werden
müssen.
Berlin, den 3. November 2004
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Müller
Gaebler und die übrigen Mitglieder der Fraktion der SPD |
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Zimmer
Goetze und die übrigen Mitglieder der Fraktion der CDU |
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Liebich
Doering und die übrigen Mitglieder der Fraktion der PDS |
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Dr. Klotz Ratzmann und
die übrigen Mitglieder der Fraktion |
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Dr. Lindner und die übrigen Mitglieder der Fraktion der FDP |